Auslandsbeschäftigungen sind eine große Herausforderung, für die Unternehmen die Mitarbeiter im Ausland beschäftigen wollen.
Auch für die Mitarbeiter selbst, die sich oftmals zum ersten Mal in fremden Ländern zurechtfinden und mit an neue Kulturen anpassen müssen stellen sich viele Fragen. Ein wesentlicher Punkt für beide Seiten ist daher der passende Versicherungsschutz im Ausland.
Die grundlegende soziale Absicherung wird in Deutschland durch unser – durchaus umfangreiches – Sozialversicherungssystem gewährleistet. Daher liegt es sowohl für Unternehmen, wie auch für die betroffenen Mitarbeiter nahe, nach Möglichkeiten zu suchen auch im Ausland weiter Mitglied der deutschen Sozialversicherung zu bleiben.
Eine passende Möglichkeit kann hier die Entsendung mit Ausstrahlung der deutschen Sozialversicherung nach § 4 SGB IV sein. Wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, bleibt der Mitarbeiter während seiner Auslandstätigkeit weiter Pflichtmitglied in der deutschen Sozialversicherung und die grundlegende Absicherung soll weiterhin hierüber gewährleistet werden.
In der Praxis zeigen sich aber oft die Fallstricke dieser Lösung. Zum einen sind die rechtlichen Voraussetzungen sehr eng gefasst und bei mancher vermeidlichen Entsendung zeigt sich mit der Zeit, dass diese nicht erfüllt wurden und der eigentlich erwartete Versicherungsschutz tatsächlich nicht besteht.
So muss für eine „echte“ Entsendung das Arbeitsverhältnis bereits im Inland begründet worden sein, die Auslandstätigkeit muss zeitlich befristet sein und der Mitarbeiter muss weiterhin voll in den inländischen (deutschen) Betrieb eingegliedert sein.
Liegt eine der Voraussetzungen nicht vor, kann keine Entsendung vorliegen. Die – manchmal dramatische – Folge davon ist, dass Leistungen, auf die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer verlassen haben, nicht von der Sozialversicherung erbracht werden.
Dies können beispielsweise die Erstattung von Behandlungskosten, eine Erwerbsunfähigkeitsrente oder auch Arbeitslosengeld oder der gesetzliche Unfallversicherungsschutz sein. Häufig kann daher ein Verzicht auf die Entsendung und Weiterversicherung in der deutschen Sozialversicherung die bessere Möglichkeit sein. Praktisch alle Absicherungen der Sozialversicherung lassen sich durch private Vorsorge rechtssicher ersetzen. Gerne erstellen wir für Sie und Ihre Mitarbeiter hierzu individuelle und passgenaue Konzepte.