Fürsorgepflicht des Arbeitgebers im Ausland

Mitarbeiter, die ins Ausland geschickt werden, haben Anspruch auf eine Krankenversicherung durch ihren Arbeitgeber. Eine einfache Reiseversicherung reicht oftmals nicht! Für Arbeitgeber bestehen große Haftungsrisiken. Wir informieren Sie gerne und helfen Ihnen Ihre Mitarbeiter umfassend und für Sie rechtssicher abzusichern.

Die Globalisierung führt auch dazu, dass mehr und mehr Beschäftigte mobil werden und kurz- oder langfristig im Ausland arbeiten. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass sie die Risiken, denen Ihre Arbeitnehmer im Ausland ausgesetzt sind, korrekt einschätzen müssen. Anderenfalls können große Haftungsfallen lauern. Rechtlich ist der Arbeitgeber mindestens verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass der Arbeitnehmer eine medizinische Versorgung erhält, die zur Versorgung im Heimatland gleichwertig ist. Auch ein Rücktransport im Falle einer medizinischen Beeinträchtigung oder insbesondere im Falle einer nicht adäquaten medizinischen Versorgung vor Ort zählt zu den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers.

Auch über die Krankenversicherung hinaus bestehen umfangreiche Fürsorgepflichten des Arbeitgebers. In vielen Ländern bestehen umfangreiche Regulierungen dazu, was diese Fürsorgepflichten umfassen. Als Ihr Experte für internationale Absicherungen und Entsendungen beraten wir Sie zusammen mit unseren Netzwerkpartner aus den Bereichen Recht, Steuern, Risiko- und Sicherheitbewertungen umfassend. Sprechen Sie uns einfach an, wir wissen welchen Risiken Sie und Ihre Arbeitnehmer ausgesetzt sind und wie Sie sich bestmöglich schützen können.

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